Das medizinische Äquivalent einer Berufsunfähigkeit wäre der Entzug einer ärztlichen Approbation. Dies kann verschiedene Gründe haben, beispielsweise grobe Fahrlässigkeit, Kunstfehler oder Drogenmissbrauch. Mit dem Entzug der ärztlichen Approbation ist die Ausübung des ärztlichen Berufs nicht mehr gestattet.