Ethnische Säuberungen gehen häufig mit Gewalt einher und können zum Völkermord führen. Es wird durch Gefühle des Hasses, der Diskriminierung und der Feindseligkeit gegenüber einer bestimmten Gruppe angetrieben. Es gilt als grobe Verletzung der internationalen Menschenrechtsnormen und kann gemäß dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden.
Das berüchtigtste Beispiel ethnischer Säuberungen in der jüngeren Geschichte ist das Massaker von Srebrenica im Juli 1995 während des Bosnienkriegs, bei dem bosnisch-serbische Streitkräfte über 8.000 bosniakische muslimische Männer und Jungen töteten. Weitere bemerkenswerte Beispiele sind der Völkermord an den Armeniern im Ersten Weltkrieg und die Rohingya-Krise in Myanmar.
Ethnische Säuberungen stellen eine ernsthafte Bedrohung für Frieden, Stabilität und Menschenrechte dar, da sie die Grundprinzipien der Gleichheit und des Zusammenlebens verschiedener ethnischer und religiöser Gruppen untergraben. Es hat erhebliche soziale, wirtschaftliche und politische Auswirkungen und hinterlässt bleibende Narben in den betroffenen Bevölkerungsgruppen und Gesellschaften.
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