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Haben Sie bei Arthrose Anspruch auf Invaliditätsleistungen?

Die Möglichkeit, Invaliditätsleistungen bei Arthrose zu erhalten, hängt von der Schwere Ihrer Erkrankung und Ihren Einschränkungen ab. Hier finden Sie einige allgemeine Informationen zu den Invaliditätsleistungen bei Arthrose:

Soziale Erwerbsunfähigkeit (SSD) :

In den Vereinigten Staaten haben Sie möglicherweise Anspruch auf SSD-Leistungen, wenn Ihre Arthrose so schwerwiegend ist, dass Sie keine wesentliche Erwerbstätigkeit ausüben können (SGA). Die Sozialversicherungsbehörde (SSA) berücksichtigt eine Reihe von Faktoren, darunter die Symptome, Ihre Fähigkeit, alltägliche Aktivitäten zu bewältigen, Krankenakten und Ihren beruflichen Werdegang.

Spezifische Kriterien:

Gemäß den Richtlinien der SSA muss Ihre Arthrose bestimmte Kriterien erfüllen. Zu den spezifischen Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit Arthrose, die in Betracht gezogen werden können, gehören:

1. Eingeschränkter Bewegungsbereich: Schwierigkeiten beim Beugen, Strecken oder Bewegen der betroffenen Gelenke können Ihre Fähigkeit beeinträchtigen, alltägliche Aufgaben und arbeitsbezogene Aktivitäten auszuführen.

2. Gelenkschmerzen: Starke, anhaltende Schmerzen, die Ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen, auch nach Ausschöpfung der Behandlungsmöglichkeiten.

3. Muskelschwäche: Der Kraftverlust der Muskeln rund um die betroffenen Gelenke kann Ihre Fähigkeit, verschiedene Aufgaben und Berufe auszuführen, einschränken.

4. Probleme beim Gehen: Schwierigkeiten beim Gehen oder Stehen über längere Zeiträume können sich auf Arbeiten auswirken, die eine kontinuierliche Mobilität erfordern.

5. Handgeschicklichkeit: Eine schwere Arthrose in Ihren Händen kann die Feinmotorik einschränken und sich auf Berufe auswirken, bei denen präzise Handbewegungen erforderlich sind.

6. Fusion oder Ersatz eines Gelenks: Wenn Sie sich einer Gelenkversteifung oder einer Gelenkersatzoperation unterzogen haben und immer noch mit erheblichen Einschränkungen konfrontiert sind.

Beratung mit medizinischem Fachpersonal:

Wenn Sie SSD-Leistungen beantragen, müssen Sie einen detaillierten medizinischen Nachweis Ihrer Arthrose vorlegen. Dazu können medizinische Berichte, Röntgenbilder und andere relevante Unterlagen gehören. Es ist ratsam, Ihren Arzt oder einen Behindertenanwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen medizinischen Beweise einholen.

Alternative Arbeitsbewertung:

Der SSA kann auch beurteilen, ob Sie andere Arbeiten ausführen können, die Ihre Arthrosesymptome nicht verschlimmern. Dies wird als RFC-Bewertung (Residual Functional Capacity) bezeichnet. Wenn Sie einer alternativen Arbeit nachgehen können, die bestimmten Verdienstgrenzen entspricht, haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf SSD-Leistungen.

Wartezeit und Leistungsdauer:

Es gibt eine Wartezeit von fünf Monaten, bevor Sie SSD-Leistungen erhalten können. Wenn festgestellt wird, dass Ihre Erkrankung zu einer Behinderung führt und voraussichtlich mindestens 12 Monate andauert oder zum Tod führt, können die Leistungen rückwirkend ab dem Datum Ihrer Invalidität gezahlt werden. Die Dauer der Leistungen hängt von der Schwere Ihrer Erkrankung und Ihrem Anspruch gemäß den SSA-Richtlinien ab.

Es ist wichtig, einen Anwalt oder Anwalt für Behindertenrecht zu konsultieren, um Ihre spezifische Situation zu verstehen und festzustellen, ob Sie Anspruch auf SSD-Leistungen bei Arthrose haben. Sie können Ihnen bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen helfen und Sie während des gesamten Bewerbungsprozesses vertreten.

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