Für die Entfernung einer kleinen Erbse aus dem Ohr gibt es keine spezifischen medizinischen Vorschriften. Der geeignete Code hängt vom konkret durchgeführten Verfahren und dem Standort der Erbse ab. Befindet sich die Erbse beispielsweise im äußeren Gehörgang, lautet der Code möglicherweise 69210 (Entfernung eines Fremdkörpers aus dem Ohr, außen). Befindet sich die Erbse im Mittelohr, lautet der Code möglicherweise 69436 (Myringotomie und Einführen eines Paukenröhrchens mit Entfernung des Fremdkörpers). Es ist wichtig zu beachten, dass diese Codes nur zur Veranschaulichung dienen und der tatsächliche Code, der für die Abrechnung verwendet wird, von den spezifischen Details des Verfahrens abhängt.