* Auf oder in der Nähe von Behältern mit biologisch gefährlichen Materialien.
* Auf oder in der Nähe von Geräten, die mit biologisch gefährlichen Materialien kontaminiert sind.
* In Bereichen, in denen das Risiko einer Exposition gegenüber biologisch gefährlichen Materialien besteht, z. B. in der Nähe von Behältern für scharfe Gegenstände oder in Bereichen, in denen Körperflüssigkeiten vorhanden sind.
* In Übereinstimmung mit den lokalen, staatlichen und bundesstaatlichen Vorschriften.
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