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Warum werden bewusstlosen Patienten keine Brechmittel verabreicht?

Brechmittel, auch Medikamente genannt, die Erbrechen auslösen, sollten bewusstlosen Patienten aus mehreren Sicherheits- und medizinischen Gründen tatsächlich nicht verabreicht werden:

Aspiration verhindern:Bei bewusstlosen Patienten besteht ein deutlich erhöhtes Risiko einer Aspiration, also des versehentlichen Einatmens von Mageninhalt in die Lunge. Da Brechmittel den Würgereflex anregen und Erbrechen auslösen, kann eine bewusstlose Person diese Aktionen nicht ausreichend kontrollieren. Daher könnte die Verabreichung eines Brechmittels zu einer unbeabsichtigten Aspiration führen, was zu schweren Atemwegskomplikationen, einschließlich Lungenentzündung und sogar zum Tod, führen kann.

Beeinträchtigte Schutzreflexe:Wenn eine Person bewusstlos ist, fehlen ihre Schutzreflexe wie Husten und Würgen oder sind stark eingeschränkt. Die Verabreichung eines Brechmittels an einen bewusstlosen Patienten kann dazu führen, dass Erbrochenes nicht mehr aus Mund und Rachen entfernt werden kann. Dies kann zum Ersticken führen und das Risiko einer Aspiration und Beeinträchtigung der Atemwege weiter erhöhen.

Obstruktion der Atemwege:Bei bewusstlosen Patienten kann der Muskeltonus und die Koordination beeinträchtigt sein, was die Fähigkeit zur Aufrechterhaltung freier Atemwege beeinträchtigt. Das Auslösen von Erbrechen bei solchen Personen kann zur Ansammlung von Erbrochenem im Rachen oder sogar in der Luftröhre führen. Diese Behinderung kann den Luftstrom blockieren, was zu Atemnot und möglicherweise lebensbedrohlichen Situationen führen kann.

Verzögerte Aufnahme von Giftstoffen:Wenn einem bewusstlosen Patienten, der einen Giftstoff aufgenommen hat, ein Brechmittel verabreicht wird, kann dies die Bemühungen des Körpers, den schädlichen Stoff durch Erbrechen auszuscheiden, verzögern. Durch diese Verzögerung kann das Toxin mehr Zeit haben, in den Blutkreislauf aufgenommen zu werden, was seine Toxizität erhöht und möglicherweise den Zustand des Patienten verschlimmert.

Medizinische Beurteilung:Vor der Verabreichung eines Brechmittels muss ein medizinisches Fachpersonal den Zustand des Patienten genau beurteilen, einschließlich der Ursache der Bewusstlosigkeit und aller zugrunde liegenden medizinischen Probleme. Bestimmte Erkrankungen oder Verletzungen können Brechmittel kontraindiziert machen oder besondere Vorsichtsmaßnahmen erfordern. Bei einem bewusstlosen Patienten ist die Durchführung einer solchen Beurteilung möglicherweise nicht möglich, was zu möglichen Komplikationen führen kann, wenn ein Brechmittel ohne ordnungsgemäße Beurteilung verabreicht wird.

Aufgrund des Risikos von Aspiration, Atemwegsobstruktion, Beeinträchtigung der Schutzreflexe, verzögerter Toxinausscheidung und der Unfähigkeit, eine ordnungsgemäße Beurteilung durchzuführen, sind Brechmittel bei bewusstlosen Patienten streng kontraindiziert. Mediziner befolgen diese Richtlinie, um der Sicherheit und dem Wohlbefinden ihrer Patienten Priorität einzuräumen.

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