Für Einrichtungen, die künstliche Nägel zulassen, kann es einige Einschränkungen geben, wie zum Beispiel:
- Die Nägel müssen kurz und sauber gehalten werden.
- Die Nägel dürfen nicht abgebrochen, rissig oder abgeblättert sein.
- Die Nägel dürfen nicht so dekoriert sein, dass sie ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten.
- Bei Arbeiten, die die Nägel verunreinigen könnten, müssen die Nägel mit Handschuhen bedeckt bleiben.
Letztendlich sollte die Entscheidung darüber, ob Arzthelferinnen das Tragen künstlicher Nägel gestattet wird oder nicht, im Einzelfall und unter Berücksichtigung der spezifischen Umstände der Einrichtung getroffen werden.
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