In vielen Fällen beginnt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Personenschäden mit dem Tag des Unfalls oder dem Tag, an dem der Einzelne von der Verletzung Kenntnis erlangt. Wenn also seit Ihrem Autounfall im Januar 2006 vier Jahre vergangen sind, ist die Verjährungsfrist für die Geltendmachung eines neuen Anspruchs möglicherweise abgelaufen. Allerdings kann es Ausnahmen oder besondere Umstände geben, die die Verjährungsfrist verlängern oder pausieren können.
Um herauszufinden, welche Möglichkeiten Sie haben, eine Entschädigung für Ihre Nacken- und Schulterschwäche zurückzufordern, ist es ratsam, sich von einem qualifizierten Anwalt für Personenschäden beraten zu lassen, der Ihren Fall beurteilen und auf der Grundlage der spezifischen Fakten, der geltenden Gesetze und aller verfügbaren rechtlichen Hinweise Ratschläge geben kann Alleen.
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