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Ich hatte im Januar 2006 einen Autounfall, bei dem ich ein Schleudertrauma erlitt und den Schaden von meiner Versicherung geltend machen musste. Nach 4 Jahren sind Ihre Nacken-Schultern jedoch so schwach, dass ich zum Chiropraktiker gegangen bin. Kann ic

Die Möglichkeit, einen neuen Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit einem Autounfall vom Januar 2006 geltend zu machen, hängt von den spezifischen Umständen und der Verjährungsfrist ab, die in den Gesetzen der jeweiligen Gerichtsbarkeit festgelegt ist. Im Allgemeinen gibt es eine begrenzte Zeitspanne, innerhalb derer Ansprüche wegen Personenschäden geltend gemacht werden müssen, die sogenannte Verjährungsfrist oder Verjährungsfrist. Dieser Zeitraum kann von Gerichtsbarkeit zu Gerichtsbarkeit unterschiedlich sein. Daher ist es wichtig, einen Anwalt zu konsultieren, der mit den Gesetzen an Ihrem jeweiligen Standort vertraut ist.

In vielen Fällen beginnt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Personenschäden mit dem Tag des Unfalls oder dem Tag, an dem der Einzelne von der Verletzung Kenntnis erlangt. Wenn also seit Ihrem Autounfall im Januar 2006 vier Jahre vergangen sind, ist die Verjährungsfrist für die Geltendmachung eines neuen Anspruchs möglicherweise abgelaufen. Allerdings kann es Ausnahmen oder besondere Umstände geben, die die Verjährungsfrist verlängern oder pausieren können.

Um herauszufinden, welche Möglichkeiten Sie haben, eine Entschädigung für Ihre Nacken- und Schulterschwäche zurückzufordern, ist es ratsam, sich von einem qualifizierten Anwalt für Personenschäden beraten zu lassen, der Ihren Fall beurteilen und auf der Grundlage der spezifischen Fakten, der geltenden Gesetze und aller verfügbaren rechtlichen Hinweise Ratschläge geben kann Alleen.

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