POA steht für „Power of Attorney“. Im medizinischen Kontext bezieht es sich auf ein Rechtsdokument, das eine andere Person (den „Beauftragten“) ermächtigt, im Namen einer Person (des „Auftraggebers“) Gesundheitsentscheidungen zu treffen, wenn der Auftraggeber dazu nicht in der Lage ist. Der Agent ist dafür verantwortlich, Entscheidungen zu treffen, die im besten Interesse des Auftraggebers sind, und muss im Einklang mit den Wünschen, Werten und Vorlieben des Auftraggebers handeln. Die Vollmacht kann auf bestimmte medizinische Entscheidungen beschränkt sein oder umfassend sein und alle medizinischen Entscheidungen umfassen. Es ist wichtig, die Bedingungen einer POA sorgfältig zu prüfen und mit einem Gesundheitsdienstleister und/oder Anwalt zu besprechen, um sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen und Wünschen des Einzelnen entspricht.