Daher können Personen, die einen Ed.D. Absolventen eines akademischen Grades sind berechtigt, den Titel „Doktor“ vor ihrem Namen zu führen und damit die Erlangung der höchsten akademischen Qualifikation im Bildungsbereich anzuerkennen. Es ist wichtig zu beachten, dass die korrekte und ethisch korrekte Verwendung akademischer Titel und beruflicher Qualifikationen für die Aufrechterhaltung der beruflichen Integrität und Glaubwürdigkeit von entscheidender Bedeutung ist.
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