Außerhalb des Netzwerks: Wenn Ihr Zahnarzt nicht mit Ihrem Versicherer vernetzt ist, kann es sein, dass er Ihre Versicherung nicht akzeptiert. Das bedeutet, dass Sie für die gesamten Kosten Ihrer Zahnbehandlung aufkommen müssen.
Ungedeckte Leistungen: Ihr Versicherungsplan deckt möglicherweise bestimmte zahnärztliche Leistungen, wie z. B. kosmetische Eingriffe oder Wahlbehandlungen, nicht ab. Wenn Ihr Zahnarzt eine Leistung erbringt, die nicht durch Ihren Tarif abgedeckt ist, kann es sein, dass er die Annahme Ihrer Versicherung verweigert.
Planeinschränkungen: Ihr Versicherungsplan kann bestimmte Grenzen hinsichtlich der Versicherungssumme festlegen, die Sie jedes Jahr oder für einen bestimmten Eingriff erhalten. Wenn die Kosten Ihrer Zahnbehandlung diese Grenzen überschreiten, kann Ihr Zahnarzt die Annahme Ihrer Versicherung verweigern.
Abrechnungsstreitigkeiten: Wenn Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft Streit über die Höhe der von Ihnen erhaltenen Deckung haben, kann Ihr Zahnarzt die Annahme Ihrer Versicherung verweigern, bis der Streit beigelegt ist.
Landesgesetze: Einige Landesgesetze gestatten es Zahnärzten, Versicherungszahlungen zu verweigern, selbst wenn sie mit dem Versicherer vernetzt sind. Diese Gesetze sollen Zahnärzte davor schützen, von den Versicherungsgesellschaften unterbezahlt zu werden.
Zahlungsrichtlinien: Einige Zahnärzte verfügen möglicherweise über Zahlungsrichtlinien, die von den Patienten verlangen, dass sie die Leistungen im Voraus bezahlen und dann eine Erstattung bei ihren Versicherungsgesellschaften beantragen. In solchen Fällen dürfen sie Versicherungsaufträge nicht direkt annehmen.
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