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Der Zahnarzt hat Ihnen den Zahn gezogen, ohne es Ihnen zu sagen. Kann er das tun?

In den meisten Fällen kann ein Zahnarzt einen Zahn nicht legal extrahieren, ohne zuvor die Einwilligung des Patienten einzuholen. Eine Einverständniserklärung bedeutet, dass der Patient klare und genaue Informationen über den Eingriff, einschließlich der Risiken, Vorteile und Alternativen, erhalten hat und die Möglichkeit hatte, Fragen zu stellen und eine Entscheidung über das weitere Vorgehen zu treffen.

Von dieser Regel gibt es einige Ausnahmen. Wenn ein Patient beispielsweise bewusstlos ist oder aus anderen Gründen nicht einwilligen kann, kann der Zahnarzt möglicherweise den Zahn ziehen, um die Gesundheit des Patienten zu schützen. Wenn ein Patient außerdem an einer psychischen Erkrankung leidet, die ihn daran hindert, die Risiken und Vorteile des Eingriffs zu verstehen, kann der Zahnarzt möglicherweise die Zustimmung des Erziehungsberechtigten des Patienten einholen.

Wenn Sie glauben, dass Ihr Zahnarzt Ihren Zahn ohne Ihre Zustimmung gezogen hat, sollten Sie sich an einen Anwalt für medizinische Kunstfehler wenden, um Ihre gesetzlichen Rechte zu besprechen.

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