Von dieser Regel gibt es einige Ausnahmen. Wenn ein Patient beispielsweise bewusstlos ist oder aus anderen Gründen nicht einwilligen kann, kann der Zahnarzt möglicherweise den Zahn ziehen, um die Gesundheit des Patienten zu schützen. Wenn ein Patient außerdem an einer psychischen Erkrankung leidet, die ihn daran hindert, die Risiken und Vorteile des Eingriffs zu verstehen, kann der Zahnarzt möglicherweise die Zustimmung des Erziehungsberechtigten des Patienten einholen.
Wenn Sie glauben, dass Ihr Zahnarzt Ihren Zahn ohne Ihre Zustimmung gezogen hat, sollten Sie sich an einen Anwalt für medizinische Kunstfehler wenden, um Ihre gesetzlichen Rechte zu besprechen.
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