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Kann ein Zahnarzt Ihre Leistung verweigern, weil er nur eine Teilzahlung geleistet hat?

Im Allgemeinen kann ein Zahnarzt einem Patienten die Leistung nicht allein aufgrund seiner Zahlungsfähigkeit verweigern. Zahnärzte sind verpflichtet, jedem Patienten unabhängig von seiner finanziellen Situation eine Notfallversorgung anzubieten. Darüber hinaus bieten viele Zahnärzte Zahlungspläne an oder arbeiten mit Patienten zusammen, um erschwingliche Behandlungsmöglichkeiten zu finden.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. Beispielsweise kann ein Zahnarzt einem Patienten die Behandlung verweigern, wenn er die Kosten für eine vorangegangene Behandlung wiederholt nicht bezahlt hat. Zahnärzte können auch Patienten, die nicht versichert sind und keine angemessene Zahlungsweise anbieten können, die Behandlung verweigern.

Wenn Sie sich Sorgen darüber machen, ob Sie sich eine Zahnbehandlung leisten können, gibt es ein paar Dinge, die Sie tun können. Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Zahnarzt über Ihre finanzielle Situation. Möglicherweise können sie mit Ihnen zusammenarbeiten, um einen erschwinglichen Behandlungsplan zu finden. Zweitens können Sie sich bei Ihrem örtlichen Gesundheitsamt erkundigen, ob es staatlich geförderte Programme gibt, die Ihnen helfen können, die Kosten für die Zahnpflege zu decken. Schließlich können Sie den Abschluss einer Versicherung über Ihren Arbeitgeber oder den Krankenversicherungsmarktplatz prüfen.

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