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Kann ein Zahnarzt Zinsen für eine unbezahlte Rechnung verlangen, ohne dass ein Urteil vorliegt, und der Vermieter zahlt jetzt?

Generell ist es Zahnärzten nicht gestattet, ohne Urteil Zinsen für unbezahlte Rechnungen zu verlangen. Die Erhebung von Zinsen für unbezahlte Rechnungen gilt als eine Form der Geldverleihung, und Zahnärzte sind in der Regel nicht zum Verleihen von Geld berechtigt. Darüber hinaus kann die Erhebung von Zinsen auf unbezahlte Rechnungen ohne Urteil als eine Form des Wuchers angesehen werden, bei dem es sich um die Praxis handelt, Geld zu unangemessen hohen Zinssätzen zu verleihen.

Es kann jedoch einige Ausnahmen von dieser allgemeinen Regel geben. In manchen Bundesstaaten gibt es beispielsweise Gesetze, die es Zahnärzten ausdrücklich erlauben, Zinsen auf unbezahlte Rechnungen zu erheben. Darüber hinaus können Zahnärzte möglicherweise Zinsen verlangen, wenn sie eine schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten haben, die ihnen dies erlaubt.

Wenn Sie eine unbezahlte Rechnung von einem Zahnarzt haben, ist es wichtig, diesen zu kontaktieren, um die Zahlungsmöglichkeiten zu besprechen. Möglicherweise können Sie einen Zahlungsplan ausarbeiten, der keine Zinszahlungen vorsieht. Wenn Sie mit Ihrem Zahnarzt keine Einigung erzielen können, wenden Sie sich möglicherweise an die Zahnärztekammer oder die Verbraucherschutzbehörde Ihres Bundesstaates, um sich über Ihre Rechte zu erkundigen.

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