* Bei allen Patientenpflegemaßnahmen, bei denen der Kontakt mit Blut, Mundflüssigkeit oder anderen potenziell infektiösen Materialien erfolgt, sollten Handschuhe getragen werden.
* Handschuhe sollten zwischen den Patienten und immer dann gewechselt werden, wenn sie sichtbar verschmutzt oder beschädigt sind.
* Handschuhe sollten nicht wiederverwendet werden, auch wenn sie umgedreht sind.
Die Occupational Safety and Health Administration (OSHA) verfügt ebenfalls über Vorschriften zur Infektionskontrolle im zahnärztlichen Bereich. Diese Vorschriften enthalten Anforderungen für die Verwendung von Handschuhen, einschließlich der folgenden:
* Den Mitarbeitern müssen Handschuhe kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
* Handschuhe müssen immer dann getragen werden, wenn die Gefahr besteht, dass man Blut, Speichel oder anderen potenziell infektiösen Materialien ausgesetzt wird.
* Handschuhe müssen sofort nach Gebrauch ausgezogen und entsorgt werden.
Sie können Ihrem Zahnarzt Informationen aus diesen Quellen zur Verfügung stellen, um ihm zu helfen, die mit der Wiederverwendung von Handschuhen verbundenen Risiken zu verstehen. Sie können sich auch an die staatliche Zahnärztekammer wenden, um eine Beschwerde über die fragwürdige Praxis Ihres Zahnarztes einzureichen.
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