Obwohl es keine gesetzlichen Regelungen gibt, die Zahnärzte dazu verpflichten, für Behandlungen die gleichen Gebühren zu erheben, geben einige Zahnärztekammern Richtlinien und Empfehlungen für die Gebührenstruktur heraus. Diese Richtlinien sollen Zahnärzten dabei helfen, faire und angemessene Honorare festzulegen, die sich an den Kosten der Behandlung orientieren. Letztendlich steht es den Zahnärzten jedoch frei, ihre Gebühren selbst festzulegen, und sie sind nicht verpflichtet, sich an eine bestimmte Gebührenordnung zu halten.
In einer privaten Zahnarztpraxis ist der Zahnarzt für die Kontrolle der Behandlung verantwortlich. Der Zahnarzt beurteilt den Zustand des Patienten, empfiehlt geeignete Behandlungen und ermittelt die damit verbundenen Kosten. Während Patienten das Recht haben, ihren Zahnarzt und die Behandlungen, die sie erhalten, selbst zu wählen, trifft der Zahnarzt letztendlich die endgültige Entscheidung über den Behandlungsplan und die für diese Behandlungen erhobenen Gebühren.
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