Es ist wichtig zu beachten, dass die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen zahnärztlicher Kunstfehler ab dem Datum zu laufen beginnt, an dem Sie den zahnärztlichen Kunstfehler entdecken oder hätten entdecken müssen. Das bedeutet, dass Sie Ihren Zahnarzt auch dann verklagen können, wenn der Zahnfehler bereits mehrere Jahre zurückliegt, wenn Sie den Kunstfehler erst vor Kurzem entdeckt haben.
Wenn Sie glauben, dass Sie einen Anspruch auf zahnärztliche Kunstfehler geltend machen könnten, ist es wichtig, so schnell wie möglich mit einem Anwalt zu sprechen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, festzustellen, ob ein Fall vorliegt, und Ihnen dabei helfen, Ihre Klage innerhalb der Verjährungsfrist einzureichen.
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