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Sie haben gerade eine zahnärztliche Behandlung über Ihre Versicherung durchführen lassen, haben morgen noch einen Termin und möchten am nächsten Tag Ihren Job aufgeben. Wird der Anteil trotzdem übernommen?

Ob Ihre Zahnversicherung Ihren Teil der zahnärztlichen Leistungen weiterhin übernimmt, hängt von den spezifischen Bedingungen Ihres Versicherungsplans ab. Einige Versicherungspläne sehen möglicherweise eine Wartezeit vor Beginn des Versicherungsschutzes vor, während andere eine Kulanzfrist haben, die es Ihnen ermöglicht, Ihren Versicherungsschutz für eine bestimmte Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Job aufrechtzuerhalten.

Um festzustellen, ob Ihre Versicherung Ihren Teil der zahnärztlichen Behandlung weiterhin übernimmt, sollten Sie sich direkt an Ihre Versicherungsgesellschaft wenden und sich nach deren spezifischen Richtlinien und Verfahren erkundigen. Sie können Ihnen genaue und aktuelle Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz geben.

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