Ja, mit dem Code D3330 kann eine Wurzelkanalbehandlung sowohl bei Milchzähnen als auch bei bleibenden Zähnen abgerechnet werden. Der Code steht für „Pulpektomie (Entfernung der Pulpa) und Füllung des Kanals/der Kanäle einer Wurzel“. Es wird nicht angegeben, ob es sich um einen Milchzahn oder einen bleibenden Zahn handelt, er kann also für beide Zwecke verwendet werden.