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Wird der D3330-Code für die Abrechnung von Wurzelkanalbehandlungen bei Milchzähnen und bleibenden Zähnen verwendet?

Ja, mit dem Code D3330 kann eine Wurzelkanalbehandlung sowohl bei Milchzähnen als auch bei bleibenden Zähnen abgerechnet werden. Der Code steht für „Pulpektomie (Entfernung der Pulpa) und Füllung des Kanals/der Kanäle einer Wurzel“. Es wird nicht angegeben, ob es sich um einen Milchzahn oder einen bleibenden Zahn handelt, er kann also für beide Zwecke verwendet werden.

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