Im Allgemeinen ist es ihnen gestattet, Ihre Gesundheits- oder Zahnakten aufzubewahren, wenn Sie trotz mehrfacher Verwarnungen und Erinnerungen, dass dies zur Aussetzung von Dienstleistungen führen könnte und Ihre Kreditwürdigkeit stark beeinträchtigt wird und Sie möglicherweise einen deutlichen Rückgang erleben, nicht gezahlt haben Ihre allgemeine Bonitätsbeurteilung wird dadurch beeinträchtigt, dass Ihr Zahnarztkonto und andere medizinische Schulden an eine Inkassoabteilung fallen
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