- Das Implantat muss zur Wiederherstellung der Mundfunktion erforderlich sein.
- Das Implantat muss von einem qualifizierten Zahnarzt oder Kieferchirurgen eingesetzt werden.
- Das Implantat muss aus biokompatiblen Materialien bestehen.
- Der Versicherungsnehmer muss seine jährliche Selbstbeteiligung erfüllt haben.
- Der Versicherungsnehmer muss die Selbstbeteiligung für die Implantation bezahlen.
*Die Höhe der Deckung für Zahnimplantate variiert je nach Tarif des Versicherungsnehmers.* Einige Pläne decken möglicherweise die gesamten Kosten des Implantats ab, während andere möglicherweise nur einen Teil der Kosten decken. Darüber hinaus decken einige Tarife Zahnimplantate möglicherweise nur unter bestimmten Bedingungen ab, beispielsweise für den Ersatz fehlender Zähne aufgrund von Unfällen oder Krankheiten. Versicherungsnehmer sollten sich an ihren MetLife-Zahnversicherungsanbieter wenden, um weitere Informationen zu ihrem spezifischen Versicherungsschutz für Zahnimplantate zu erhalten.
www.alskrankheit.net © Gesundheitswissenschaften