Nein, Fensterjalousien gelten normalerweise nicht als Mietereinbauten. Unter Mietereinbauten versteht man im Allgemeinen bauliche Veränderungen oder Ergänzungen einer Mietsache, die vom Mieter vorgenommen werden. Diese Verbesserungen gehen mit Ende der Mietzeit in das Eigentum des Vermieters über, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Fensterjalousien gelten im Allgemeinen als persönliches Eigentum des Mieters, da sie beim Auszug leicht abgenommen und mitgenommen werden können.