1. Handschuhe:Dentalhandschuhe sind unerlässlich, um eine Kreuzkontamination zwischen Patienten, Zahnarztpersonal und potenziell infektiösen Materialien zu verhindern. Sie schützen die Hände des Trägers vor Kontakt mit Blut, Speichel und anderen Körperflüssigkeiten sowie vor Chemikalien, die bei zahnärztlichen Eingriffen verwendet werden.
2. Masken:Zahnmasken bedecken Nase und Mund des Trägers und bilden eine physische Barriere gegen in der Luft befindliche Krankheitserreger, Bakterien und Viren. Masken tragen dazu bei, die Ausbreitung von Atemtröpfchen vom Mund oder der Nase des Trägers auf Patienten oder zahnärztliche Instrumente zu verhindern.
3. Schutzbrillen:Schutzbrillen oder Schutzbrillen schützen die Augen während zahnärztlicher Behandlungen vor Spritzern von Blut, Speichel und anderen potenziell infektiösen Materialien. Sie schützen die Augen auch vor herumfliegenden Trümmern wie Knochenfragmenten oder Zahnpartikeln, die bei Eingriffen wie Zahnextraktion oder Ultraschallskalierung entstehen.
4. Kittel oder Schürzen:Zahnkittel oder Schürzen werden über der normalen Kleidung getragen, um eine Schutzbarriere zwischen der Kleidung des Trägers und möglichen Verunreinigungen zu schaffen. Sie tragen dazu bei, die Ausbreitung von Infektionen und die Kontamination persönlicher Kleidung mit Blut, Speichel und anderen Körperflüssigkeiten zu verhindern.
5. Kopfbedeckungen:Zahnärztliche Kopfbedeckungen, wie z. B. Bouffant-Hauben oder OP-Hauben, tragen dazu bei, lose Haare einzudämmen und das Risiko einer Haarkontamination bei zahnärztlichen Eingriffen zu minimieren.
6. Überschuhe:Überschuhe für die Zahnmedizin tragen dazu bei, die Ausbreitung von Schadstoffen aus der Außenumgebung in die Zahnklinik zu verhindern. Sie werden über normalen Schuhen getragen, um das Risiko zu verringern, dass Schmutz, Staub und potenzielle Krankheitserreger in den Behandlungsbereich gelangen.
7. Atemschutzmasken (N95-Masken):N95-Atemschutzmasken bieten im Vergleich zu herkömmlichen Masken ein höheres Schutzniveau. Sie sind so konzipiert, dass sie mindestens 95 % der in der Luft befindlichen Partikel herausfiltern und werden in der Zahnheilkunde häufig bei Verfahren eingesetzt, bei denen Aerosole entstehen, wie z. B. Ultraschall-Scaling, Hochgeschwindigkeitsbohren und Polieren.
Zahnarztpraxen wenden strenge PSA-Protokolle und -Richtlinien an, um die Sicherheit sowohl von Zahnärzten als auch von Patienten zu gewährleisten. Die ordnungsgemäße Verwendung, Pflege und Entsorgung von PSA sind für eine wirksame Infektionskontrolle und die Aufrechterhaltung einer hygienischen Zahnumgebung von entscheidender Bedeutung.
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