Für routinemäßige Zahnarztbesuche wie Zahnreinigungen oder Untersuchungen ist in der Regel keine ärztliche Genehmigung erforderlich. Dies ist in bestimmten Situationen von entscheidender Bedeutung, in denen Vorerkrankungen die erforderlichen zahnärztlichen Eingriffe beeinflussen oder erhebliche Gesundheitsrisiken darstellen können.