Das Militär verfügt über eigene Datenschutzbestimmungen, die die Gesundheitsinformationen der Militärangehörigen und ihrer Familien schützen. Diese Bestimmungen sind in der Datenschutzverordnung des Verteidigungsministeriums (DoD), DoD-Verordnung 6025.18-R, festgelegt. Die DoD-Datenschutzverordnung ähnelt der HIPAA, es gibt jedoch einige wesentliche Unterschiede. Beispielsweise verlangt die Datenschutzverordnung des US-Verteidigungsministeriums nicht, dass Vertragspartner die Zustimmung der Patienten einholen müssen, bevor sie deren Gesundheitsdaten an das Militär weitergeben.
Vom Militär beauftragte Zahnärzte und Zahntechniker sollten mit der Datenschutzverordnung des US-Verteidigungsministeriums vertraut sein und deren Anforderungen einhalten. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen, darunter Geldstrafen und die Kündigung ihrer Verträge.
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