Zahnärzte legen großen Wert auf die optimale Mundgesundheit ihrer Patienten. Sie erkennen an, dass die Ausübung der Zahnheilkunde sowohl eine Kunst als auch eine Wissenschaft ist, die professionelles Können und Urteilsvermögen erfordert, und dass dem Zahnarzt eine besondere Rolle bei der Erbringung der Gesundheitsversorgung zukommt. Bei der Anerkennung der Zahnheilkunde als Beruf verpflichten sich Zahnärzte zur Einhaltung folgender ethischer Grundsätze:
1. Zahnärzte stellen bei ihrer Betreuung die Gesundheit und Sicherheit der Patienten an erster Stelle.
2. Zahnärzte praktizieren im Rahmen ihrer Kompetenz und verweisen gegebenenfalls auf andere qualifizierte Praktiker.
3. Zahnärzte wahren die Vertraulichkeit ihrer Patienten und dürfen keine Patienteninformationen ohne ausdrückliche Genehmigung des Patienten oder wie gesetzlich vorgeschrieben weitergeben.
4. Zahnärzte müssen Patienten und Kollegen mit Respekt und Würde behandeln und dürfen Patienten oder Kollegen nicht aufgrund von Rasse, Glauben, Hautfarbe, Geschlecht, nationaler Herkunft, Religion, Alter, sexueller Orientierung oder Beeinträchtigung diskriminieren.
5. Zahnärzte müssen alle angemessenen Pflichten des Praxismanagements erfüllen, wie z. B. die Terminvereinbarung und die rechtzeitige Ankündigung voraussichtlicher Abwesenheiten. Zahnärzte müssen außerdem genaue und lesbare Patientenakten führen und bei Peer-Review- und Qualitätssicherungsaktivitäten zusammenarbeiten.
6. Zahnärzte müssen alle geltenden Bundes-, Landes- und örtlichen Gesetze, Vorschriften und Vorschriften einhalten, die die Ausübung der Zahnheilkunde regeln.
7. Zahnärzte müssen ihre klinischen Fähigkeiten und Kenntnisse kontinuierlich pflegen und verbessern, um Patientenversorgung von höchster Qualität zu bieten.
8. Zahnärzte sind gegenüber Patienten und Kollegen ehrlich und ehrlich und dürfen kein betrügerisches, täuschendes oder irreführendes Verhalten an den Tag legen.
9. Zahnärzte müssen die im Ethikkodex der American Dental Association dargelegten Grundsätze unterstützen und einhalten und die Ehre und Würde des Zahnarztberufs wahren.
Artikel
Artikel 1. Patientenversorgung
Zahnärzte sind bestrebt, ihren Patienten die höchste Qualität der Mundgesundheitsversorgung zu bieten und dabei das Wohlergehen und die Sicherheit ihrer Patienten über ihre eigenen finanziellen Interessen zu stellen. Zahnärzte müssen:
a) Zahnmedizin mit Ehrlichkeit, Integrität und Mitgefühl praktizieren;
b) Patientenakten erstellen und pflegen, die den Zustand des Patienten und die durchgeführte Behandlung genau widerspiegeln;
c) Bei Bedarf den Rat anderer qualifizierter Praktiker einholen;
d) Bereitstellung von Mundgesundheitsdiensten für Patienten unabhängig von Rasse, Glauben, Hautfarbe, Geschlecht, nationaler Herkunft, Religion, Alter, sexueller Orientierung oder Beeinträchtigung; Und
e) Respektieren Sie die persönliche Würde, Privatsphäre und Vertraulichkeit der Patienten.
Artikel 2. Kollegialität
Zahnärzte behandeln ihre Kollegen mit Respekt, Würde und Höflichkeit. Zahnärzte müssen:
a) Kollegen über mögliche Nebenwirkungen ihrer Behandlung oder Diagnose informieren;
b) Vermeiden Sie es, falsche oder böswillige Aussagen über Kollegen zu machen; Und
c) Lassen Sie sich von Kollegen beraten und überweisen Sie Patienten bei Bedarf.
Artikel 3. Öffentliche Gesundheit
Zahnärzte müssen sich aktiv an der Förderung der Mundgesundheit der Öffentlichkeit und der Verbesserung der allgemeinen Gesundheit ihrer Gemeinden beteiligen. Zahnärzte müssen:
a) Befürworter einer Politik zur Förderung der öffentlichen Mundgesundheit;
b) an öffentlichen Bildungsprogrammen und gemeinnützigen Aktivitäten teilnehmen;
c) über die Gesetze und Vorschriften im Bereich der öffentlichen Gesundheit Bescheid wissen und diese einhalten; Und
d) Verdachtsfälle von Kindesmissbrauch oder Missbrauch älterer Menschen melden.
Artikel 4. Professionalität
Zahnärzte müssen in ihrem Privat- und Berufsleben ein hohes Maß an Professionalität wahren. Zahnärzte müssen:
a) Halten Sie sich an die Grundsätze der Ehrlichkeit und Integrität;
b) jede Beeinträchtigung oder ein mit der Beeinträchtigung in Zusammenhang stehendes Verhalten vermeiden, das ihre Fähigkeit zur sicheren und ordnungsgemäßen Zahnpflege beeinträchtigt;
c) Unterlassen Sie unangemessenes und unethisches Verhalten;
d) Erfüllen Sie die Weiterbildungsanforderungen; Und
e) Befolgen Sie alle geltenden Bundes-, Landes- und lokalen Gesetze, Vorschriften und Regeln.
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