1) Wenn der Patient nicht versichert ist, kann der Zahnarzt für seine Leistungen ein beliebiges Honorar verlangen.
2) Wenn der Patient eine Mitversicherung oder Zuzahlung hat, kann der Zahnarzt den vertraglich vereinbarten Betrag zuzüglich der Mitversicherung oder Zuzahlung in Rechnung stellen.
3) Wenn der Patient für bestimmte Leistungen sein Jahresmaximum erreicht hat, kann der Zahnarzt für diese Leistungen möglicherweise eine höhere Gebühr verlangen.
Es ist wichtig, dass Sie sich vor einer zahnärztlichen Behandlung bei Ihrem Zahnarzt und Ihrer Versicherungsgesellschaft erkundigen, um sicherzustellen, dass Sie sich der Kosten bewusst sind, die auf Sie zukommen.
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