Hier ist eine Zusammenfassung, wie die zahnärztliche Abrechnung normalerweise funktioniert:
Wenn Sie Ihren Zahnarzt aufsuchen, reicht dieser bei Ihrer Versicherung einen Anspruch auf die erbrachten Leistungen ein. Die Versicherungsgesellschaft prüft dann den Schadensfall und legt fest, welchen Teil der Kosten sie übernimmt.
Wenn die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsschutz verweigert oder reduziert, sendet der Zahnarzt dem Patienten in der Regel eine Rechnung über den Restbetrag. Der Patient ist für die Zahlung dieses Restbetrags verantwortlich, auch wenn er zum Zeitpunkt der Leistung bereits eine Zuzahlung oder einen Selbstbehalt gezahlt hat.
Einige Zahnarztpraxen haben möglicherweise die Regelung, im Falle einer Versicherungsverweigerung auf das Guthaben des Patienten zu verzichten oder es zu kürzen. Hierzu sind sie jedoch nicht verpflichtet. Wenn Sie Bedenken hinsichtlich Ihrer Zahlungsfähigkeit für zahnärztliche Leistungen haben, ist es wichtig, dies mit Ihrem Zahnarzt zu besprechen, bevor die Arbeit durchgeführt wird.
Hier sind ein paar Tipps, um unerwartete Zahnarztrechnungen zu vermeiden:
- Erkundigen Sie sich vor der Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft, welche Verfahren und Behandlungen abgedeckt sind.
- Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt einen Kostenvoranschlag über die Gesamtkosten der Behandlung geben, bevor Sie der Durchführung der Arbeiten zustimmen.
- Beachten Sie etwaige Selbstbehalte, Zuzahlungen oder Mitversicherungen, die für Ihren Versicherungsschutz gelten können.
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