Dentalhygieniker sind lizenzierte Fachkräfte, die vorbeugende Zahnpflege wie Reinigungen, Untersuchungen und Fluoridbehandlungen durchführen und Patienten über Mundhygiene aufklären. Dentalhygienikerinnen arbeiten unter der Aufsicht eines Zahnarztes und sind nicht berechtigt, bestimmte Eingriffe wie Füllungen oder Wurzelbehandlungen durchzuführen.
Zahnarzthelfer sind nicht lizenzierte Fachkräfte, die Zahnärzten bei der Ausführung einer Vielzahl von Aufgaben helfen, z. B. beim Anfertigen von Röntgenaufnahmen, bei der Patientenversorgung und bei der Terminvereinbarung. Zahnmedizinische Fachangestellte sind nicht berechtigt, konzessionspflichtige Eingriffe vorzunehmen.
Im Allgemeinen verfügen Dentalhygieniker über eine bessere Ausbildung und Ausbildung als Zahnarzthelfer und erfüllen ein breiteres Aufgabenspektrum. Beide Berufe sind jedoch für die Bereitstellung einer qualitativ hochwertigen zahnärztlichen Versorgung der Patienten unerlässlich.
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