Die Krankenversicherung umfasst in der Regel keine Zahnversicherung. Bei der Zahnversicherung handelt es sich um eine spezielle Art der Versicherung, die speziell zahnärztliche Pflege und Behandlungen abdeckt, wie z. B. Vorsorge, Zahnrestauration und kieferorthopädische Leistungen. Einige Personen verfügen möglicherweise über Krankenversicherungen, die begrenzte zahnärztliche Leistungen umfassen, dies ist jedoch kein Standardbestandteil der Krankenversicherung. Für eine umfassende Zahnversicherung ist in der Regel der Abschluss einer separaten Zahnversicherung oder einer Police erforderlich, die Kranken- und Zahnversicherung kombiniert.