Es ist falsch anzunehmen, dass jede Person mit einer Sozialversicherungsnummer automatisch Anspruch auf eine Zahnversicherung hat. Sozialversicherungsnummern dienen als eindeutige Kennungen, die für verschiedene Zwecke verwendet werden, beispielsweise für Steuerzwecke und für den Zugang zu staatlichen Leistungen. Sie begründen jedoch keinen unmittelbaren Anspruch auf Zahnversicherungsschutz.