Denn Zahnversicherung und Krankenversicherung sind zwei getrennte Versicherungsarten. Die Krankenversicherung deckt Krankheiten und Verletzungen ab, die nicht mit dem Mund oder den Zähnen zusammenhängen, wie Erkältungen, Grippe und Knochenbrüche. Die Zahnversicherung deckt Behandlungen im Zusammenhang mit Mund und Zähnen ab, beispielsweise bei Karies, Zahnfleischerkrankungen und Zahnschmerzen.
Darüber hinaus sind Zahnversicherungen darauf ausgelegt, routinemäßige Vorsorgemaßnahmen wie Zahnreinigungen und Kontrolluntersuchungen sowie die restaurative Pflege bei Erkrankungen wie Karies und Zahnfleischerkrankungen abzudecken. Antibiotika werden in der Regel zur Behandlung von Infektionen verschrieben und können von der Krankenversicherung oder möglicherweise über einen Plan für verschreibungspflichtige Medikamente abgedeckt werden.
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