Nach Erfüllung der Voraussetzungen müssen sich Einzelpersonen an einer zahnmedizinischen Fakultät bewerben und ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Die zahnmedizinische Ausbildung selbst dauert in der Regel vier Jahre und umfasst eine Kombination aus Unterricht im Klassenzimmer und klinischer Ausbildung. Nach dem Abschluss der zahnmedizinischen Fakultät müssen Einzelpersonen außerdem ein Assistenzprogramm absolvieren, bevor sie mit der Ausübung ihrer Tätigkeit als zugelassener Zahnarzt beginnen können.
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