Darf eine Zahnarzthelferin unter der persönlichen Aufsicht eines zugelassenen Zahnarztes Pass- und Fissurenversiegelungen auftragen?
In den meisten Gerichtsbarkeiten dürfen Zahnarzthelferinnen nicht arbeiten Das Auftragen von Zahnversiegelungen auch unter Aufsicht ist nicht gestattet, da es sich um eine Ausübung der Zahnheilkunde ohne Lizenz handelt. Daher dürfen Versiegelungen nur von Zahnärzten und Dentalhygienikerinnen angebracht werden