In einigen Bundesstaaten ist es Zahnarztpraxen möglicherweise gestattet, medizinische Unterlagen, einschließlich Röntgenaufnahmen, einzubehalten, wenn ein Patient eine offene Rechnung hat. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies nicht immer der Fall ist und die spezifischen Gesetze und Vorschriften zu diesem Thema von Staat zu Staat unterschiedlich sein können.
In manchen Fällen kann es sein, dass Zahnarztpraxen verpflichtet sind, Patienten Einsicht in ihre Krankenakten zu gewähren, auch wenn sie einen offenen Betrag haben, wenn der Patient nicht in der Lage ist, die Leistungen zu bezahlen. In anderen Fällen kann es Zahnarztpraxen gestattet sein, eine angemessene Gebühr für die Bereitstellung von Kopien der Krankenakten zu erheben.
Um die spezifischen Gesetze und Vorschriften zu diesem Thema in Ihrem Bundesstaat zu ermitteln, wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Gesundheitsfürsorge oder an die zuständige staatliche Aufsichtsbehörde.
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