Der Versicherungsschutz variiert je nach konkretem Plan und den Einzelheiten des Eingriffs. Im Allgemeinen wird die Rekonstruktion jedoch als chirurgische Rekonstruktion eines verletzten oder defekten Organs abgedeckt. Dies hängt von den Besonderheiten Ihres Falles und Plans ab. Es ist immer am besten, sich bei Ihrem Versicherer zu erkundigen, um den Versicherungsschutz und etwaige Auslagen zu bestätigen.