- Infektion: Bei einer aktiven Infektion im oder um das Gelenk wird von einer Arthroskopie abgeraten, da dadurch Bakterien in das Gelenk gelangen und die Infektion verschlimmern können.
- Schwere Gelenkschäden: In Fällen, in denen das Gelenk stark geschädigt ist, wie beispielsweise bei fortgeschrittener Arthrose, liefert die diagnostische Arthroskopie möglicherweise keine nützlichen Informationen und ist möglicherweise unnötig.
- Unkontrollierte Blutungsstörungen: Patienten mit unkontrollierten Blutungsstörungen sollten sich keiner Arthroskopie unterziehen, da es während und nach dem Eingriff zu übermäßigen Blutungen kommen kann.
- Nervenschaden: Liegt eine erhebliche Nervenschädigung im gelenknahen Bereich vor, ist eine Arthroskopie unter Umständen nicht ratsam, da sie die Nervenfunktion weiter beeinträchtigen kann.
- Instabiles Gelenk: In Fällen, in denen das Gelenk instabil ist, beispielsweise bei einigen Bandverletzungen, kann die Durchführung einer diagnostischen Arthroskopie schwierig sein und möglicherweise keine genauen Informationen liefern.
- Unzureichender Diagnosewert: In einigen Fällen ist eine diagnostische Arthroskopie möglicherweise nicht erforderlich, wenn andere bildgebende Verfahren, wie beispielsweise die Magnetresonanztomographie (MRT), ausreichende Informationen über den Gelenkzustand liefern können.
- Allgemeiner Gesundheitszustand des Patienten: Wenn der allgemeine Gesundheitszustand eines Patienten beeinträchtigt ist oder andere schwerwiegende Erkrankungen vorliegen, wird die diagnostische Arthroskopie möglicherweise nicht empfohlen, da sie zusätzliche Risiken birgt.
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