Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. Beispielsweise kann es einem Arbeitgeber gestattet sein, einen Arbeitnehmer zu entlassen, wenn eine Operation dazu führen würde, dass der Arbeitnehmer die wesentlichen Aufgaben seiner Arbeit nicht mehr erfüllen kann. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Operation des Arbeitnehmers eine unzumutbare Belastung für das Unternehmen darstellen würde.
Eine weitere Ausnahme besteht, wenn die Operation eines Mitarbeiters eine direkte Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit von ihm selbst oder anderen darstellen würde. Beispielsweise kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer entlassen, der sich einer Operation wegen einer Krankheit unterziehen muss, die dazu führen könnte, dass er am Arbeitsplatz das Bewusstsein verliert.
Wenn Sie über eine Operation nachdenken und Angst vor einem möglichen Verlust Ihres Arbeitsplatzes haben, ist es wichtig, mit Ihrem Arbeitgeber zu sprechen. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen möglicherweise weitere Informationen zu Ihren Rechten gemäß dem ADA geben.
Hier sind einige zusätzliche Tipps für Mitarbeiter, die über eine Operation nachdenken:
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich über Ihre geplante Operation. Geben Sie das Datum der Operation und die voraussichtliche Genesungszeit an.
- Stellen Sie Ihrem Arbeitgeber alle medizinischen Unterlagen zur Verfügung, die die Notwendigkeit Ihrer Operation belegen.
- Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über mögliche Vorkehrungen, die es Ihnen ermöglichen, während Ihrer Genesung weiter zu arbeiten.
- Wenn Ihr Arbeitgeber beschließt, Ihr Arbeitsverhältnis zu beenden, reichen Sie unbedingt eine Beschwerde bei der Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) ein. Möglicherweise haben Sie das Recht auf Rechtsbehelfe, wie zum Beispiel eine Rückzahlung der Vergütung und die Wiedereinstellung an Ihrem Arbeitsplatz.
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