Im Allgemeinen führen die meisten Schönheitschirurgen ohne die Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten keine Operation an Minderjährigen durch. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. In einigen Staaten kann beispielsweise ein Minderjähriger möglicherweise eine Schönheitsoperation durchführen lassen, wenn er emanzipiert ist oder an einer Krankheit leidet, die einen chirurgischen Eingriff erfordert. Darüber hinaus sind einige Chirurgen möglicherweise bereit, an Minderjährigen Schönheitsoperationen durchzuführen, wenn sie von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet werden und der Minderjährige umfassend über die Risiken und Vorteile des Eingriffs informiert ist.
www.alskrankheit.net © Gesundheitswissenschaften