In den Vereinigten Staaten beispielsweise übernehmen viele private Krankenversicherungen die Beschneidung als Teil der Neugeborenenversorgung. Denn die Beschneidung gilt als medizinisch notwendiger Eingriff bei männlichen Säuglingen, da sie bestimmte medizinische Komplikationen wie Harnwegsinfektionen und Peniskrebs verhindern kann. Bei manchen Versicherungsplänen kann es jedoch zu bestimmten Einschränkungen oder Einschränkungen hinsichtlich der Deckung der Beschneidung kommen, z. B. dass eine ärztliche Überweisung erforderlich ist oder der Eingriff nur dann abgedeckt ist, wenn er innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Geburt durchgeführt wird.
In einigen anderen Ländern wie Kanada und dem Vereinigten Königreich wird die Beschneidung nicht routinemäßig von der öffentlichen Krankenversicherung abgedeckt. Private Krankenversicherungen bieten jedoch möglicherweise eine Deckung für die Beschneidung als optionale Ergänzung oder Ergänzung an.
Es ist wichtig, sich bei Ihrem Versicherer zu erkundigen, ob die Beschneidung durch Ihren Plan abgedeckt ist und welche spezifischen Versicherungsbedingungen gelten. Wenn die Beschneidung nicht durch Ihre Versicherung abgedeckt ist, können Sie den Eingriff möglicherweise aus eigener Tasche bezahlen oder ein medizinisches Sparkonto (MSA) oder ein Gesundheitssparkonto (HSA) zur Deckung der Kosten verwenden.
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