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Können Sie eine kurzfristige Arbeitsunfähigkeit für eine elektive Rotatorenmanschettenoperation und eine Verletzung, die Sie sich nicht am Arbeitsplatz zugezogen haben, geltend machen?

Ja, wenn die Bedingungen der Police dies zulassen. Im Allgemeinen wird eine kurzfristige Berufsunfähigkeitsversicherung vom Arbeitgeber beantragt und zahlt einen Prozentsatz des Gehalts des Arbeitnehmers, wenn dieser aufgrund von Krankheit, Verletzung oder Schwangerschaft arbeitsunfähig ist. Eine kurzfristige Berufsunfähigkeitsversicherung kann von Privatpersonen auch direkt bei Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden.

Abhängig vom Plan und den Vertragsbedingungen kann die kurzfristige Berufsunfähigkeitsversicherung elektive Operationen abdecken, beispielsweise eine Rotatorenmanschettenoperation, die nicht am Arbeitsplatz durchgeführt wurde. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Bedingungen der Police zu prüfen, um festzustellen, ob solche Operationen abgedeckt sind. Einige Policen können Ausschlüsse oder Wartezeiten für elektive Operationen vorsehen oder nur bestimmte Arten von elektiven Operationen abdecken.

Wenn die Operation durch die Kurzzeit-Invaliditätsversicherung abgedeckt ist, muss der Mitarbeiter in der Regel eine Dokumentation seines Arztes vorlegen, die die medizinische Notwendigkeit der Operation und die erwartete Genesungszeit belegt. Möglicherweise muss der Arbeitnehmer auch ein Antragsformular bei seiner Versicherungsgesellschaft einreichen. Das konkrete Verfahren zur Geltendmachung eines Anspruchs und zum Erhalt von Leistungen kann je nach Versicherungsträger unterschiedlich sein.

Es wird empfohlen, die Kurzzeit-Invaliditätsversicherungspolice sorgfältig zu prüfen und sich an den Versicherer oder Arbeitgeber zu wenden, wenn Fragen oder Unklarheiten über den Versicherungsschutz für geplante Operationen bestehen.

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