Im Allgemeinen nein. Nach dem California Family Rights Act (CFRA) ist es Arbeitgebern untersagt, Arbeitnehmer zu kündigen, während diese wegen schwerwiegender Erkrankungen, einschließlich einer Operation am offenen Herzen, beurlaubt sind. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel, etwa wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass es für ihn eine unzumutbare Härte wäre, wenn er verpflichtet wäre, die Stelle des Arbeitnehmers während der Beurlaubung offen zu halten.