In Kalifornien beispielsweise erfordert die Aufhebung einer Eigentumswohnungserklärung im Allgemeinen eine Zustimmung von mindestens zwei Dritteln aller Wohnungseigentümer. Darüber hinaus muss die Kündigung von einem Gericht genehmigt werden, wenn an den Eigentumswohnungen noch Hypotheken oder Pfandrechte ausstehen.
Der Stornierungsprozess kann mehrere Schritte umfassen, wie zum Beispiel:
1. Einreichen einer Petition bei der zuständigen Regierungsbehörde oder dem zuständigen Gericht:In dieser Petition werden in der Regel die Gründe für den Antrag auf Stornierung und die vorgeschlagenen Stornierungsbedingungen dargelegt.
2. Benachrichtigung der Anteilseigner:Alle Anteilseigner müssen über die Petition und die vorgeschlagene Aufhebung informiert werden. Diese Mitteilung muss Informationen über den Ablauf und die Frist für die Einlegung von Einsprüchen enthalten.
3. Abstimmung:Erhebt eine ausreichende Anzahl von Anteilseignern keinen Einspruch gegen die Aufhebung, findet eine Abstimmung statt. Die spezifischen Anforderungen für die Abstimmung, beispielsweise der Prozentsatz der Eigentümer, der zur Genehmigung der Aufhebung erforderlich ist, sind in den maßgeblichen Dokumenten aufgeführt.
4. Gerichtsgenehmigung (falls erforderlich):In einigen Fällen kann eine gerichtliche Genehmigung erforderlich sein, bevor die Stornierung wirksam werden kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn an den Eigentumswohnungen noch offene Hypotheken oder Pfandrechte bestehen.
5. Registrierung der Stornierung:Sobald die Stornierung genehmigt wurde, muss sie bei der zuständigen Regierungsbehörde registriert werden, damit sie rechtswirksam ist.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufhebung einer Eigentumswohnungserklärung rechtliche, finanzielle und steuerliche Auswirkungen für die Wohnungseigentümer und die Wohnungseigentumsgemeinschaft haben kann. Daher ist es wichtig, vor Einleitung des Stornierungsprozesses Rechts- und Finanzexperten zu konsultieren.
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