Ist das Rasieren der Augenbrauen eine reine Straftat?
Nein, das Rasieren der Augenbrauen gilt grundsätzlich nicht als Straftat. Die persönliche Körperpflege, einschließlich der Rasur der Körperbehaarung, unterliegt der persönlichen Freiheit des Einzelnen und ist in der Regel nicht illegal.