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Welche Bedingungen verhindern die Durchführung einer Laserkapsulotomie?

Eine Laserkapsulotomie kann bei Vorliegen folgender Erkrankungen nicht durchgeführt werden:

- Aktive intraokulare Infektion.

- Hornhauterkrankung, die die Sicht auf die hintere Kapsel einschränken kann (z. B. Hornhautödem, Narbenbildung oder Ektasie).

- Signifikante hintere Synechien, die den Zugang zur hinteren Kapsel verhindern können.

- Unfähigkeit, die Pupille ausreichend zu erweitern.

- Vorgeschichte einer Netzhautablösung oder einer anderen Netzhautpathologie, die durch den Eingriff verschlimmert werden kann.

- Medientrübung (z. B. Glaskörperblutung oder Katarakt), die eine klare Sicht auf die hintere Kapsel verhindert.

- Unkontrolliertes Glaukom.

- Unzureichende Kooperation des Patienten oder Unfähigkeit, die Fixierung während des Eingriffs aufrechtzuerhalten.

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