- Aktive intraokulare Infektion.
- Hornhauterkrankung, die die Sicht auf die hintere Kapsel einschränken kann (z. B. Hornhautödem, Narbenbildung oder Ektasie).
- Signifikante hintere Synechien, die den Zugang zur hinteren Kapsel verhindern können.
- Unfähigkeit, die Pupille ausreichend zu erweitern.
- Vorgeschichte einer Netzhautablösung oder einer anderen Netzhautpathologie, die durch den Eingriff verschlimmert werden kann.
- Medientrübung (z. B. Glaskörperblutung oder Katarakt), die eine klare Sicht auf die hintere Kapsel verhindert.
- Unkontrolliertes Glaukom.
- Unzureichende Kooperation des Patienten oder Unfähigkeit, die Fixierung während des Eingriffs aufrechtzuerhalten.
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