Bei einer Lasik-Augenoperation handelt es sich um einen Wahleingriff, der in der Regel nicht durch das Family and Medical Leave Act (FMLA) abgedeckt ist. FMLA ist ein Bundesgesetz, das Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmern aus bestimmten medizinischen und familiären Gründen arbeitsplatzgeschützten, unbezahlten Urlaub zu gewähren. Allerdings gilt eine LASIK-Augenoperation gemäß FMLA nicht als schwerwiegender Gesundheitszustand und daher haben Mitarbeiter keinen Anspruch auf FMLA-Urlaub für diesen Eingriff.
www.alskrankheit.net © Gesundheitswissenschaften