Eine LASIK-Operation ist als Krankheitskosten nicht steuerlich absetzbar. Dies liegt daran, dass es sich um eine elektive Operation handelt und elektive Operationen nicht abzugsfähig sind. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. Wenn Sie beispielsweise unter einer Erkrankung leiden, die eine LASIK-Operation erforderlich macht, können die Kosten für die Operation abzugsfähig sein.
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