Mitglieder des aktiven Dienstes
Rentner
Familienangehörige von aktiven Dienstangehörigen oder Rentnern
Ehemalige Mitglieder der Reserve oder der Nationalgarde, die für mindestens 180 aufeinanderfolgende Tage zum aktiven Dienst einberufen wurden
Sie müssen außerdem die medizinischen Kriterien für eine Laser-Sehkorrektur erfüllen. Dazu gehört Folgendes:
Stabile Sehkraft für mindestens 1 Jahr
Keine schwerwiegenden Augenkrankheiten oder -beschwerden wie Glaukom oder Katarakt
Keine nennenswerten Narben oder Schäden an der Hornhaut
Möglicherweise müssen Sie auch bestimmte Vorabgenehmigungsanforderungen erfüllen, z. B. eine Überweisung von Ihrem Hausarzt.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, übernimmt TRICARE den Großteil der mit der Laser-Sehkorrektur verbundenen Kosten, einschließlich der Honorare des Chirurgen, der Einrichtungsgebühren und der postoperativen Pflege. Es kann jedoch sein, dass Sie für eine geringe Zuzahlung oder einen Selbstbehalt verantwortlich sind.
Es ist wichtig zu beachten, dass TRICARE keine Laser-Sehkorrektur zu rein kosmetischen Zwecken abdeckt. Der Eingriff muss als medizinisch notwendig erachtet werden, um Ihr Sehvermögen zu verbessern.
Weitere Informationen zur TRICARE-Abdeckung für Augenlaseroperationen erhalten Sie auf der TRICARE-Website oder bei Ihrer örtlichen militärischen medizinischen Behandlungseinrichtung.
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