Von dieser allgemeinen Regel gibt es einige Ausnahmen. Beispielsweise kann ein Arzt möglicherweise einen Untersuchungsraum auf Video aufzeichnen, wenn der Patient der Aufzeichnung zugestimmt hat oder wenn die Aufzeichnung für medizinische Zwecke, beispielsweise für Lehre oder Forschung, erforderlich ist. Allerdings muss der Arzt auch in diesen Fällen Maßnahmen ergreifen, um die Privatsphäre des Patienten zu schützen, indem er beispielsweise dafür sorgt, dass die Aufzeichnung nicht ohne Zustimmung des Patienten veröffentlicht wird.
Wenn Sie befürchten, während einer ärztlichen Untersuchung gefilmt zu werden, sollten Sie mit Ihrem Arzt darüber sprechen. Sie haben das Recht, die Aufzeichnung zu verweigern, und Ihr Arzt muss Ihre Entscheidung respektieren.
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