In einigen Rechtsordnungen kann ein Arbeitnehmer beispielsweise eine Entschädigung für einen teilweisen Verlust eines Knies erhalten, basierend auf dem folgenden Zeitplan:
- Verlust des gesamten Beins oberhalb des Knies:100 % des durchschnittlichen Wochenlohns für eine bestimmte Anzahl von Wochen
- Verlust des gesamten Beins unterhalb des Knies:75 % des durchschnittlichen Wochenlohns für eine bestimmte Anzahl von Wochen
- Nutzungsausfall des gesamten Kniegelenks:50 % des durchschnittlichen Wochenlohns für eine bestimmte Anzahl von Wochen
- Teilweiser Nutzungsausfall des Kniegelenks:Ein Prozentsatz der Entschädigung für den vollständigen Nutzungsausfall, basierend auf dem Grad der Beeinträchtigung
Einige Rechtsordnungen sehen auch eine zusätzliche Entschädigung für bestimmte Arten von Verletzungen vor, beispielsweise für Nervenschäden oder Muskelschäden. Es ist wichtig, dass Sie sich an einen Anwalt für Arbeitnehmerentschädigung oder an die zuständige Arbeitnehmerentschädigungsbehörde wenden, um die spezifischen Leistungen zu ermitteln, die in Ihrer Gerichtsbarkeit verfügbar sind.
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